BAföG-Nachweis: Unterschied zwischen den Versionen
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* Nach dem 3., 4. und 5. Semester muss ein "ordentliches Studium" nachgewiesen werden. | * Nach dem 3., 4. und 5. Semester muss ein "ordentliches Studium" nachgewiesen werden. |
Version vom 29. Oktober 2015, 15:37 Uhr
Quick-Facts | |
Nachweis für BAföG | |
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Beteiligte | ZPS |
Studierende | |
Fachvertreter |
Hier finden Sie Informationen zum Prozess für den Nachweis zum BAföG
Formales[Bearbeiten]
- Nach dem 3., 4. und 5. Semester muss ein "ordentliches Studium" nachgewiesen werden.
- Ein ordentliches Studium ist erfüllt, wenn am Ende des jeweiligen Semesters 75% der maximal erreichbaren Credits nachgewiesen werden.
- Bis Ende des 3. Semesters benötigt man 66 Credits (von max. 90)
- Bis Ende des 4. Semesters benötigt man 90 Credits (von max. 120)
- Bis Ende des 5. Semesters benötigt man 120 Credits (von max. 150)
- Alle Studierenden, die die 75% nicht erreichen, haben noch die Möglichkeit mit dem Formblatt 5 zu den Lehrenden jedes einzelnen Faches zu gehen und sich unter Angabe von Gründen/Härtefallregelungen ein ordentliches Studium bescheinigen zu lassen. Dies liegt im Ermessen des Fachvertreters/der Fachvertreterin.
Prozessvisualisierung[Bearbeiten]