BAföG-Nachweis: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Kemper (Diskussion | Beiträge) |
|||
(7 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
Hier finden Sie Informationen zum Prozess für den Nachweis zum BAföG | Hier finden Sie Informationen zum Prozess für den Nachweis zum BAföG | ||
− | == Gründe == | + | === Gründe === |
* Nach dem 3., 4. und 5. Semester muss ein "ordentliches Studium" nachgewiesen werden. | * Nach dem 3., 4. und 5. Semester muss ein "ordentliches Studium" nachgewiesen werden. | ||
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
** Bis Ende des 4. Semesters benötigt man 90 Credits (von max. 120) | ** Bis Ende des 4. Semesters benötigt man 90 Credits (von max. 120) | ||
** Bis Ende des 5. Semesters benötigt man 120 Credits (von max. 150) | ** Bis Ende des 5. Semesters benötigt man 120 Credits (von max. 150) | ||
+ | *Alle Studierenden, die die 75% nicht erreichen, haben noch die Möglichkeit mit dem Formblatt 5 zu den Lehrenden jedes einzelnen Faches zu gehen und sich unter Angabe von Gründen/Härtefallregelungen ein ordentliches Studium bescheinigen zu lassen. Dies liegt im Ermessen des Fachvertreters/der Fachvertreterin. | ||
+ | |||
Zeile 28: | Zeile 30: | ||
[[Kategorie:Prozesse]] | [[Kategorie:Prozesse]] | ||
+ | [[Kategorie:Index A-Z]] | ||
+ | |||
+ | ==== Externe Links ==== | ||
+ | [http://www.studentenwerk-pb.de/finanzierung/bafoeg/ BAföG-Seite der Zentralen Studienberatung] | ||
+ | |||
+ | [http://www.xn--bafg-7qa.de/de/bundesausbildungs--foerderungsgesetz---bafoeg-204.php Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG] |
Aktuelle Version vom 1. Oktober 2016, 15:26 Uhr
Quick-Facts | |
Nachweis für BAföG | |
---|---|
Beteiligte | ZPS |
Studierende | |
Fachvertreter |
Hier finden Sie Informationen zum Prozess für den Nachweis zum BAföG
Gründe[Bearbeiten]
- Nach dem 3., 4. und 5. Semester muss ein "ordentliches Studium" nachgewiesen werden.
- Ein ordentliches Studium ist erfüllt, wenn am Ende des jeweiligen Semesters 75% der maximal erreichbaren Credits nachgewiesen werden.
- Bis Ende des 3. Semesters benötigt man 66 Credits (von max. 90)
- Bis Ende des 4. Semesters benötigt man 90 Credits (von max. 120)
- Bis Ende des 5. Semesters benötigt man 120 Credits (von max. 150)
- Alle Studierenden, die die 75% nicht erreichen, haben noch die Möglichkeit mit dem Formblatt 5 zu den Lehrenden jedes einzelnen Faches zu gehen und sich unter Angabe von Gründen/Härtefallregelungen ein ordentliches Studium bescheinigen zu lassen. Dies liegt im Ermessen des Fachvertreters/der Fachvertreterin.
Prozessvisualisierung[Bearbeiten]