BAföG-Nachweis: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 1. Oktober 2016, 15:26 Uhr

Quick-Facts
Nachweis für BAföG
Beteiligte ZPS
Studierende
Fachvertreter


Hier finden Sie Informationen zum Prozess für den Nachweis zum BAföG

Gründe[Bearbeiten]

  • Nach dem 3., 4. und 5. Semester muss ein "ordentliches Studium" nachgewiesen werden.
  • Ein ordentliches Studium ist erfüllt, wenn am Ende des jeweiligen Semesters 75% der maximal erreichbaren Credits nachgewiesen werden.
    • Bis Ende des 3. Semesters benötigt man 66 Credits (von max. 90)
    • Bis Ende des 4. Semesters benötigt man 90 Credits (von max. 120)
    • Bis Ende des 5. Semesters benötigt man 120 Credits (von max. 150)
  • Alle Studierenden, die die 75% nicht erreichen, haben noch die Möglichkeit mit dem Formblatt 5 zu den Lehrenden jedes einzelnen Faches zu gehen und sich unter Angabe von Gründen/Härtefallregelungen ein ordentliches Studium bescheinigen zu lassen. Dies liegt im Ermessen des Fachvertreters/der Fachvertreterin.



Prozessvisualisierung[Bearbeiten]


BAföG.jpg

Externe Links[Bearbeiten]

BAföG-Seite der Zentralen Studienberatung

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG