Prozesse

Aus kwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Quick-Facts
Zusatzleistungen
Beteiligte ZPS
Studierende


Mastervorleistungen (156 Credits nicht erbracht)[Bearbeiten]

Definition[Bearbeiten]

Als Mastervorleistungen bezeichnet man Masterleistungen die jedoch noch im Rahmen eines Bachelorstudiums erbracht werden. Für die Erbringung von Mastervorleistungen ist es in der Regel notwendig 156 Credits im Rahmen seines Bachelorstudiums nachweisen zu können.


Prozess[Bearbeiten]

  1. Sie gehen zu einer verpflichtenden Beratung in das Studienbüro der Fakultät für Kulturwissenschaften.
  2. Sie werden dort auf der Grundlage ihrer vorliegenden und angemeldeten Leistungen beraten.
  3. Wenn die vorliegende Leistungsübersicht zeigt, dass die realistische Möglichkeit besteht, bis zum Ende der Prüfungsanmeldephase 156 LP im Leistungskonto zu erreichen, erhalten die Studierenden einen Antrag auf Höreranmeldung in Masterveranstaltungen.
  4. Mit diesem Antrag gehen die Studierenden zu den verantwortlichen Lehrenden der Masterveranstaltungen und lassen sich, Einverständnis vorausgesetzt, die Teilnahmemöglichkeit als Hörer unterschreiben.
  5. Die Studierenden geben diesen Antrag im Studienbüro der Fakultät für Kulturwissenschaften ab/werfen ihn ein. Das Studienbüro trägt die Höreranmeldung in PAUL ein.
  6. Sobald der Studierende die 156 LP erreicht hat – spätestens jedoch bis zum Ende der Prüfungsanmeldephase der Fakultät für Kulturwissenschaften – wendet er sich vor der Anmeldung zur Leistung an das Studienbüro KW, damit der Modulkontext im Studienbüro hergestellt wird und die Meldung zur Leistung durch den Studierenden erfolgen kann.
  7. Der Studierende meldet sich im Web zu den freigegebenen Leistungen an.

Antrag auf Höreranmeldung zu Masterveranstaltungen in PAUL[Bearbeiten]

Antrag_Höreranmeldung.pdf